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   VGH Bayern, 24.02.2003 - 21 B 99.1590   

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https://dejure.org/2003,64717
VGH Bayern, 24.02.2003 - 21 B 99.1590 (https://dejure.org/2003,64717)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.02.2003 - 21 B 99.1590 (https://dejure.org/2003,64717)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 2003 - 21 B 99.1590 (https://dejure.org/2003,64717)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2011 - 4 A 1403/08

    Arbeitszeit - Teilnahme an Betriebsversammlung

    BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - 8 C 105.83 -, NJW 1986, 1120; Bay.VGH, Urteil vom 24. Februar 2003 - 21 B 99.1590 - juris; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 35 Rn. 220; Anzinger/Kuberski, a. a. O., § 17 Rn. 10.
  • BayObLG, 18.11.2020 - 101 VA 124/20

    Maßnahme der Justizverwaltung - Auskunft einer anfragenden Person außerhalb eines

    Denn wenn die Möglichkeit bestünde, dass die angegangene Justizbehörde auch ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zum Erlass des begehrten begünstigenden Justizverwaltungsakts befugt ist, enthielte eine solche mögliche Ermächtigung dann auch zumindest einen Anspruch des Antragstellers auf fehlerfreie Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Frage, ob von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht wird (vgl. auch BayVGH, Urt. v. 24. Februar 2003, 21 B 99.1590, juris Rn. 37 und 42 zur Klagebefugnis nach Ablehnung eines begehrten feststellenden Verwaltungsakts bei fehlender ausdrücklicher Ermächtigungsgrundlage).
  • VG Magdeburg, 20.06.2017 - 3 A 151/16

    Erfolgreiche Bescheidungsklage eines Sportwettenvermittlers

    Hierfür braucht es nicht zwingend einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (vgl. allgemein hierzu BayVGH, Urt. v. 24.2.2003 - 21 B 99.1590 -, juris Rz. 38 ff. [m.w.N.]).
  • VG Freiburg, 10.09.2014 - 1 K 39/14

    Ungültigkeit einer ärztlichen Weiterbildungsregelung, nach der eine 10-jährige

    Zum Erlass des von der Klägerin beantragten feststellenden Verwaltungsaktes wäre die Beklagte im Übrigen auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung, sich der Rechtsform eines Verwaltungsaktes zu bedienen, befugt (vgl. hierzu Bayer. VGH, Urt. v. 24.02.2003 - 21 B 99.1590 -, juris).
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